Einladung zur Mitwirkung
Das wissenschaftliche Projekt „Modernisierung des ABGB, vor allem in sprachlicher Hinsicht (ABGB in Klarsprache)“ stellt eine überaus ambitionierte Aufgabe dar. Zwar müssen schon aus Gründen der Koordinierung und Einheitlichkeit alle Fäden in einer Hand zusammenlaufen. Einzelpersonen können die anstehende Gesamtaufgabe aber kaum alleine bewältigen. Je mehr Interessierte sich konstruktiv beteiligen und ihre Expertise aus speziellen Themenbereichen mit einbringen, umso besser werden die Ergebnisse sein. Daher wird hiermit ausdrücklich und herzlich zur aktiven Beteiligung am Modernisierungsprojekt eingeladen.
Was gewünscht ist
Besondere Vorgaben für die Mitwirkung soll es – zumindest zunächst – nicht geben. So sind etwa Hinweise zu Ungenauigkeiten (der Analyse des status quo oder der Neuformulierung) ebenso hilfreich wie ergänzende Bemerkungen. Für den Projekterfolg am wertvollsten sind aber ohne Zweifel Kommentierungen und – idealerweise ganz konkrete und begründete – Verbesserungsvorschläge zu den bereits ausformulierten Texten in den Spalten 4 und 5 der Tabellenteile.
Möchte jemand Textvorschläge zu einer noch nicht auf der Projektplattform vorzufindenden Paragrafengruppe machen, so wird, schon um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, um vorherige Kontaktaufnahme gebeten.
Was unterlassen werden sollte
Wie der Projektbeschreibung zu entnehmen ist, soll vor allem eine deutlich bessere Verständlichkeit der ABGB-Vorschriften erreicht werden. Dafür ist gelegentlich auch die Abstimmung bisher nicht (voll) miteinander koordinierter Regelungen oder die Ergänzung unvollständig gebliebener Anordnungen nützlich. Ausdrücklich nicht geplant sind hingegen „echte“ Inhaltsänderungen des ABGB: Die eigentlichen rechtspolitischen Entscheidungen (etwa Entschärfung des strikten Publizitätsprinzips im Pfandrecht, Abschwächung oder Verstärkung des Mieterschutzes usw) bleiben ganz bewusst ausgespart, da sie dem Gesetzgeber vorbehalten sind. Aus diesem Grund wird dringend darum gebeten, solche rechtspolitischen Änderungswünsche nicht in das Projekt einzubringen.
Wie man sich beteiligen kann
Da noch nicht abzusehen ist, wie intensiv das Interesse sein wird und wer sich auf welche Weise beteiligen wird, ist zunächst nur der Weg der E-Mail-Kommunikation eröffnet. Alle Teilnehmer werden gebeten, zumindest beim ersten Mal ihren Namen und ihr Tätigkeitsfeld zu nennen. Die Vorschläge sollen unter Nennung des Urhebers im Rahmen der Projektplattform aufscheinen, allenfalls dort auch zur Diskussion gestellt werden. Wer möchte, wird (einschließlich seiner E-Mail-Adresse) in ein auf der Website einsehbares Teilnehmerverzeichnis aufgenommen und erhält regelmäßig Informationen über den Projektfortgang. Sollte die namentliche Nennung auf der Projektseite nicht gewünscht werden, genügt selbstverständlich eine Mitteilung an das Projektteam. Die erstatteten Vorschläge werden dann anonymisiert hochgeladen.
Je nach Entwicklung und Ausmaß der Beteiligung könnte in Zukunft zusätzlich ein echtes Internet-Diskussionsforum eingerichtet werden. Für dieses wäre aber jedenfalls eine namentliche Registrierung bzw eine Zulassung nötig.
Was man von einer Beteiligung hat
Geld gibt es keines, aber: Zum einen könnte es schon für sich Befriedigung verschaffen, an einem groß angelegten Versuch der Verbesserung des Rechts aktiv mitgewirkt zu haben. Zum anderen werden TeilnehmerInnen, deren Beiträge bei der Reformulierung Berücksichtigung finden, in den abschließenden Publikationen selbstverständlich namentlich erwähnt werden.
E-Mail-Adresse des Projektteams: abgb-modernisierung(at)uni-graz.at
Mag.iur. Alexander Aichmayr
+43 316 380 - 3327
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht