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Erläuterungen zu Texttabellen und Vorbemerkungen

 

Die Arbeit an den Texten ist ein laufender und länger andauernder Prozess. Im Folgenden wird erklärt, was es mit den Tabellen (einschließlich der Vorbemerkungen) im Einzelnen auf sich hat.

Grundsätzlicher Aufbau

Zunächst wird das ABGB in räumlich und sachlich zusammengehörende, kleinere Paragrafengruppen zerlegt. Zu jeder Gruppe gibt es Vorbemerkungen sowie fünfspaltige Tabellen einschließlich Fußnoten.

Vorbemerkungen

In den bloß stichwortartigen Vorbemerkungen findet sich durchaus Heterogenes. Meist beginnen sie mit einer groben Gesamteinschätzung der betreffenden Regelungseinheit. Dann wird auf spezifische Probleme gerade dieser Gruppe sowie einzelner Bestimmungen sowohl in inhaltlicher als auch in terminologischer und systematischer Hinsicht hingewiesen. Vieles davon wird in der Folge in den Neuformulierungsvorschlägen aufgegriffen.

Fünfspaltige Tabellen

Wie das abschließende Beispiel zeigt, besteht jede Tabelle aus fünf Spalten. Für jeden Paragrafen gibt es eine eigene Zeile; ebenso für jede Überschrift. (Zum Teil sind auch schon Vorschläge für neue Überschriften zu finden. Intensiver wird an ihnen aber erst gegen Ende des Projekts gearbeitet werden können, da dafür ein Gesamtkonzept nötig ist.)

Spalte 1 („Originaltext“) enthält den geltenden Gesetzestext (einschließlich Überschriften), wofür die heute übliche Sprachfassung (wie sie sich etwa im Kodex findet) gewählt wurde.

In Spalte 2 („Regelungsinhalt“) wird versucht, den zentralen Norminhalt stichwortartig zusammenzufassen.

Spalte 3 („Bemerkungen“) weist auf das Alter der Vorschrift hin; gelegentlich auch auf weitere Besonderheiten (etwa den Zusammenhang mit anderen Normen).

Die – ausnahmslos befüllte – zentrale Spalte 4 („Textvorschlag“) enthält den Vorschlag einer Neutextierung (nur selten bleibt es auf Punkt und Komma beim Originaltext): Ohne Inhaltsänderung soll der normative Gehalt in einer heutzutage möglichst gut verständlichen Sprache zum Ausdruck kommen („Übersetzung in Klarsprache“). Sachlich-inhaltliche Eingriffe sind hier also grundsätzlich nicht geplant. Sehr wohl erfolgen aber mitunter stärkere Untergliederungen (etwa durch Absätze), Umstellungen in der Reihenfolge oder Ergänzungen durch Verweise auf andere Normen (des ABGB selbst, aber auch anderer Gesetze). Gelegentlich wird aber auch schon hier eine Regelung „vervollständigt“ (womit die Grenze zur Spalte 5 derzeit wohl etwas verschwimmt, was möglicherweise im Projektverlauf noch geändert werden wird).

Die bei manchen Paragrafen vorhandenen Texte in Spalte 5 („Alternativen“) gehen in mehrfacher Hinsicht über eine bloße „Übersetzung“ hinaus. So enthalten sie Klarstellungen und Ergänzungen, soweit diese bereits de lege lata als zu befürwortende Auslegung anerkannt sind; gelegentlich – wo es sich „aufdrängt“ – aber auch echte inhaltsändernde Vorschläge de lege ferenda.

In dieser letzten Spalte sind nicht alle Vorschläge ausformuliert. Gelegentlich werden sie (in Kursivdruck) auch nur stichwortartig gemacht. So wird etwa empfohlen, bestimmte Paragrafen gänzlich aufzuheben, an eine andere Stelle zu verschieben usw. Auch Hinweise auf (aktuell noch) offen gelassene Fragen finden sich in dieser Rubrik.

In den Fußnoten wird immer wieder in knapper Form erklärt, warum bestimmte Formulierungen des Originaltexts verändert wurden (bzw werden sollten). Dabei wird nicht selten vorweg mithilfe historischer Quellen zu belegen versucht, was ursprünglich mit bestimmten Wendungen (vermutlich) bezweckt war. Punktuell enthalten die Fußnoten aber auch stichwortartige Anregungen, über konkrete Änderungen de lege ferenda nachzudenken.

Achtung: Aufgrund der Spaltenanordnung kann es gelegentlich zu Unregelmäßigkeiten in der Reihenfolge der Paragrafen kommen.

Texttabelle: Zwei Paragrafen als Beispiele

Projektassistent

Mag.

Alexander Aichmayr

Universitätsstraße 15/D4
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3327


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